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Klage gegen die Kölner Verkehrsbetriebe

Gefragt am 28.09.2014
11:36 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2624

 

Sachverhalt:
--Ich bin freischaffender Schauspieler seit 20 Jahren in Köln (davor 12 Jahre an Stadttheatern).
--29.Aug.2012 kam ich von einer Filmpremiere in Aachen zurück, eines Vorprogamm-Kinofilms,, in dem ich selbst mitgespielt habe.
--auf der Rückfahrt stieg ich morgens um 4.45 Uhr an der KVB-Haltestelle 'Von-Sparr-Strasse' in Köln aus, diese Haltestelle benutze ich seit 1996 täglich, weil ich dort wohne.
--Die Bahn hielt ca. 5 Meter zu früh, ich stürzte ins Gleisbett.
--2 juge Menschen halfen mir raus, riefen die Polizei, die auch erschien, einBlatt abstempelten, aber kein Protokoll anfertigten.
--Nach ärztlichem Gutachten quetschte ich mir den durch das Karpal-Tunnel-Syndrom schon angegriffenen Nerv.
Erst das dritte Hammer-Schmerzmittel betäubte z.T. meine Schmerzen.
--Ich musste einige Auftritte absagen, (ich trete als Schauspieler, Sprecher und PIANIST auf), die Schmerzen verhinderten auch Fernsehauftritte. Nachweise und bestätigte geschätzte Einnahmenverluste beziffern sich nach anwaltlichen Forderungen auf lächerliche 1650.-€, das waren Veranstaltungen, die mit dem Veranstalter verabredet waren, mit geschätztem Abendverdienst, und einem Engageement in Strasbourg, das abgesagt werden musste, dessen Gage mit 400.-€ feststand
--Nicht berücksichtigt sind mögliche Einnahmensverluste, die durch telefonische Anfragen nicht eingegangen werden konnten.
--Ende November wurde mein Handgelenk in der Folge operiert.
--Ein halbes Jahr konnte ich pianistisch nicht arbeiten.
--Mein Anwalt setzte das Schmerzensgeld auf 3500.-€ fest.
Die gesamte Klagesumme beträgt ca. 5500.-€ plus Gerichtskosten.

--Die Gegenseite bestreitet, dass die Bahn zu früh angehalten hat, und sie bestreitet alle weiteren Folgen.
--Zusätzlich wirft sie mir mangelnde Aufmerksamkeit vor, wodurch ich ohnehin vollumfänglich selbst schuld wäre

--Verhandlung vor dem Amtsgericht ist der 28.10.2014
--Der ADAC trägt die Kosten zu einem Vergleich.

Meine Frage:
--Kann ich die Staatsanwaltschaft auffordern, gegen mich eine Betrugsanzeige einzuleiten, da die Gegenseite mich indirekt beschuldigt, mir meine Schürfwunden an Händen, Knieen und Füssen selbst beigebracht zu heben, mich in betrügerisccher Absicht ins Gleisbett gelegt zu haben, Neurologen und Hausarzt zu falschen Beurteilungen veranlasst zu haben, die Krankenkassse durch unnötige Medikamente geschädigt zu haben.
--Gerichtsurteile werden offensichtlich nicht gefällt, ohne die Selbstverschuldung zu berücksichtigen.
Welcher Vergleich wäre akzeptabel, unter welche Summe sollte ich keinesfalls gehen?
--Kann ich trotz Vergleich darauf bestehen, dass die Gegenseite die Prozesskosten zu 100% trägt, da sie mich durch NULL Verhandlungsbereitschaft zum Gang vor Gericht genötigt hat!?
mit freundlichen Grüssen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.09.2014
11:36 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 28.09.2014
12:13 Uhr

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Beantwortet am 28.09.2014 12:13 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2624

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, falsche Anschuldigungen zu entkräften. Natürlich können Sie eine Selbstanzeige erstatten, allerdings würde dies wohl eher als Indiz für Ihre Schuld gewertet werden. Zudem würde Ihnen ein für Sie positiver Ausgang im Strafverfahren nicht zwingend im Zivilverfahren weiterhelfen, da das Zivilgericht den Vorgang eh neu bewerten muss und hierbei auch zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen kann. Man könnte natürlich über eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Rufschädigung, falsche Verdächtigung nachdenken, allerdings sehe ich die entsprechenden Tatbestände zumindest nach Ihrer kurzen Schilderung noch nicht als erfüllt an ...



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