Fahrverbot
Gefragt am 22.12.200911:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4411
Hallo!
Ich bin 22 Jahre und habe seit meinem 18. Lebensjahr den Führerschein. (Bundesland Bayern)
Nun gestern war ich auf einen Geburtstag und geriet auf dem nach Hause Weg in eine Polizeikontrolle.
Ich musste blasen, zeigte 0,46 am Gerät an.
Sie haben mich mitgenommen auf die Dienststelle, dort zeigte das Blasgerät 0,50 an. Sie sagten zu mir ich soll keine Blutentnahme machen, da ich dann 130€ selbst bezahlen müsste. Ist mir auch bisschen komisch vorgekommen.
Es ist mein erstes Vergehen dieser Art und auch sonst habe ich mir noch nichts zu Schulden kommen lassen.
Der Beamte sagte mir ein Fahrverbot von 4 Wochen und einer Geldstrafe von ca. 300 € voraus.
Nun meine Frage:
Ich dachte 0,5 ist die Grenze und das hat es ja am Gerät angezeigt. Wie könnte ich das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln und wie hoch würde diese dann in etwa ausfallen? Da ich den Führerschein dringend benötige um in die Arbeit zu gelangen.
Danke schon mal im Voraus,
freundliche Grüße
11:53 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hatte höchstwahrscheinlich zunächst einen so genannter Vortest stattgefunden. Dabei stellt die Polizei mit einem Alkotestgerät vor Ort fest, ob überhaupt ein hinreichender Tatverdacht für eine Ordnungswidrigkeit besteht.
Sofern der zweite Test nun, 0,5 Promille ergeben hat, stellt dieses gem. § 24 Abs. 1 StVG einer Ordnungswidrigkeit dar. Sofern Ihnen also ein Promillewert von 0,5 oder mehr zur Last gelegt werden kann, ist die Auskunft des Polizisten leider richtig.
Erfahrungsgemäß wird es aber schwierig, um das Fahrverbot herum zu kommen, jedoch sollte man es auf einen Versuch ankommen lassen und die Behörde darum ersuchen, etwa gegen eine höhere Geldbuße auf das Fahrverbote zu verzichten ...
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