Fahrerflucht oder nicht ??
Gefragt am 25.11.201221:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3135
Was muss jetzt beachtet werden ??
Eine Angestellte hatte einen Unfall verursacht und war in Panik 400 meter weitergefahren. Sie hatte vorher nur einen schweren Knall wahrgenommen. Dort stellte sie nach Besichtigung des Fahrzeuges fest, dass sie wohl in einen Unfall verwickelt war. Sie rie dann -unter Schock stehend- ihren Arbeitgeber an und teilte den Unfall mit und erklärte, dass sie jetzt zur Unfallstellle zurückfahren werde. Der Arbeitgeber merkte jedoch dass sie unter Schock stand und untersagte die Fahrt, damit nicht noch mehr passierte. Statt dessen machte er sich auf den Weg um die Angestellte wieder zum Unfallort zu bgeleiten. Das dauerte jedoch gesamt leider so um die 1,5 Stunden. Zwischen Unfall und erneutem Anruf von der Unfallstelle lagen somit ca. 1 1/2 Stunden.
Am Unfallort angelangt, rief sie dann die Polizei und erklärte ihre Beteiligung an dem Unfall. Das wurde dann vor Ort aufgenommen.
Auf dem Erfassungsbogen wurde unter ihrem Namen "Strafverfahren" angeklickt. Die Polizei gab ihr den Führerschein zurück. Was muss jetzt zwingend beachtet werden ??
Wir der Schadenbetrag in diesem Fall von ihr zurückgefordert ?? (Versicherungsforderung)
Was ist zu erwarten ??
21:47 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Fahrerflucht liegt hier nicht vor, da die Unfallverursacherin unter Schock stand, als Sie die 400 m weiter fuhr und den Unfallort wieder erreichte, bevor die Polizei vor Ort war.
Aus Ihrer Schilderung geht leider nicht hervor, ob es nur Sachschaden oder auch Personenschäden gab ...
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