Fahren mit Alkohol - Vorladung zur Polizei
Gefragt am 31.05.201121:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5672
Hallo,
vor gut 4 Wochen habe ich mich nachts nach einer Feier und einem Streit mit meiner Frau ans Steuer gesetzt und bin 4 km in die nächste Stadt gefahren und in eine Polizeikontrolle geraten. Alkoholtest ergab 1,6, danach ging es zur Blutentnahme. Das Ergebnis habe ich bis heute nicht. Den Führerschein hat die Politzei an dem Tag gleich einbehalten. Nun habe ich heute für morgen Nachmittag eine Vorladung zur Polizei erhalten. Momentan habe ich Urlaub. Als Kraftfahrer bin ich aber beruflich auf den Führerschein angewiesen. In Flensburg habe ich aktuell 4 Punkte stehen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (3+1). Wie soll ich mich morgen bei der Polizei am besten verhalten?
Ist es ratsam einen Anwalt hinzu zu ziehen (eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht) odert kann der auch nicht viel machen?

21:13 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie auf frischer Tat erwischt wurden, und die Beweise gegen Sie eindeutig sind, kann in Ihrem Fall auch ein Anwalt eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB nicht verhindern ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!
Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Verkehrsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!