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Be- und Entladen eines LKW

Gefragt am 25.10.2010
14:01 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4678

 

Guten Tag,

ich habe beim Beladen eines von mir gemieteten LKW's mit einer Küchenarbeitsplatte die Heckscheibe eins PKW's zerstört. Ich habe den Schaden meiner Privathaftpflicht gemeldet, die lehnt aber die Haftung ab und beruft sich Auf § 7 StVG. Der Motor des LKW war aus und es wurde auch kein Aggregat benutzt. Ich bekam beim hochheben der Arbeitsplatte das Übergewicht nach hinten und stolperte rückwärts. Fällt diese Sache wirklich unter den Betrieb eines KFZ im Sinne des § 7 StVG?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.10.2010
14:01 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 25.10.2010
14:06 Uhr

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Beantwortet am 25.10.2010 14:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4678

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nein, hier ist die Voraussetzung aus § 7 StVG „beim Betrieb“ abzulehnen.

Die Versicherung hat zu Unrecht abgelehnt.

Das Merkmal „Verwirklichung der typischen Betriebsgefahr“ ist weit auszulegen. Ein Unfall ist bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kfz mitgeprägt ist (vgl ...



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