Autounfall sekundenschlaf
Gefragt am 24.10.201721:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2626
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!
Ich habe in Sekundenschlaf einen Unfall gebaut, wobei Totalschaden beider Autos entstand, die Insassen des anderen PKW leicht verletzt wurden und ich schwer. Es wurde bei mir dann Restalkohol (ca. 0,38 Promille) festgestellt.Ich war übermüdet, da ich den ganzen Tag arbeitete, Abends auf einer Feier war und dann noch 130 km zu meiner Lebensgefährtin fuhr; der Unfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des Folgetages. Die Anschuldigung lautet nun fahrlässige Körperverletzung und fahren unter Alkoholeinfluss.
Kann und wenn ja unter welchen Bedingungen kann ich den ´Sekundenschlaf" als schuldmindernd geltend machen in meiner Aussage, insofern, dass es nicht "vorhersehen" konnte, dass er Eintritt und es somit nicht fahrlässig war- Von welchen Faktoren hängt die "Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht" ab? Im Voraus Danke!
21:31 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Sekundenschlaf wird hier eher strafverschärfend wirken.
Wenn man Alkohol getrunken hat und stark müde oder gar übermüdet ist, darf man nicht mehr ein Fahrzeug führen ...
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