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Anwalt Verkehrsrecht

Gefragt am 27.01.2011
15:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4089

 

Guten Tag,

auf dem Weg zur Arbeit musste ich einen stehenden LKW Fahrer kurz vor einer Ortschaft überholen, als ich in die Ortschaft hineinfuhr wurde ich abzüglich der Tolleranz mit 38 kmh geblitzt. Ich habe dem Landkreis meinen Vorfall erklärt nur denen interessiert es nicht ob kurz vor der Ortschaft ein LKW Fahrer stand und mir den Blick zum Ortschaftschild versperrte, eine neue Anhörung wird nun erwartet. Was kann ich tun um gut aus dieser Situation herauszukommen?

Für ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2011
15:58 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 27.01.2011
17:37 Uhr

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Beantwortet am 27.01.2011 17:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4089

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Leider sehe ich nach ihrer Schilderung keine großen Erfolgsaussichten, um sich erfolgreich gegen die Geschwindigkeitsmessung zu wehren.

Ein solches Verkehrsschild stellt einen Verwaltungsakt dar, also unter anderem das Gebot eine gewisse Geschwindigkeit einzuhalten.

Wirksam wird dieser Verwaltungsakt grundsätzlich dann, wenn er bekannt gegeben wird, das Schild also aufgestellt wird.

Das Schild gilt grundsätzlich dann als nicht bekannt gegeben,wenn das Schild selber unmittelbar verdeckt wird, beispielsweise durch eine Folie, durch Bäume oder ähnliche Einwirkungen, die sich direkt aus der Beschaffenheit des Schildes oder dem Standort des Schildes ergeben ...



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