Anhörung im Bußgeldverfahren
Gefragt am 12.04.201115:50 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4488
Der auf mich zugelassene PKW wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 117 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt (Toleranz abgezogen). Ich bin definitiv nicht gefahren, weil ich zum genannten Zeitpunkt ein Motorrad überführt habe (2 h Dauer). Das Foto im Anhörungsbogen zeigt "Kinnbereich bis Augen" eines (mir bekannten) direkten Verwandten. Das obere Drittel des Gesichts ist durch eine herunter geklappte Sonnenblende verdeckt.
Bezogen auf meine Person werde ich den Verstoß nicht zugeben. Was empfehlen Sie zur verträglichen Fortführung? Sollte ich mein Verweigerungsrecht gemäß §§ 52,55 ausüber? Mein Register in Flensburg weist mich als 45 jährigen, unauffälligen Fahrer aus.
Mit freundlichen Grüßen
15:50 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie sollten hier keine Angaben machen , wenn überhaupt, dann sollten Sie darlegen, dass Sie nicht gefahren sind. Dann müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie gefragt werden, wer denn gefahren ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine vollständige Aussageverweigerung.
Das Verfahren wurde hier offensichtlich gegen Sie eingeleitet, so dass Sie sich selber nicht belasten müssen ...
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