Anhörung in einem Bußgeldverfahren
Gefragt am 11.11.200916:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4217
mein Sohn hat in der Probezeit eine Geschindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerorts begangen. Das Auto ist aber auf meinen Mann angemeldet. Er soll jetzt Angaben dazu machen, ob er selbst gefahren ist oder soll den Fahrer des Fahrzeuges nennen. Muss er Angaben machen oder kann er die Aussage verweigern? Was passiert, wenn er keine Angaben macht? Auf dem Foto ist mein Sohn schlecht zu erkennen, aber mann könnte ihn schon identifizieren. Danke für die Antwort.
16:33 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Ihr Sohn braucht grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen, da sich in Deutschland niemand selber gegenüber den Ermittlungsbehörden belasten muss.
Er kann also insoweit seine Aussage verweigern. Dann wird die Polizei vermutlich an den Vater herantreten, da dieser Halter des Fahrzeuges ist, und fragen werden das Fahrzeug geführt hat. Auch der Vater braucht letztendlich keine Angaben machen, da ihm im Bezug auf seinen Sohn ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht ...
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