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Abbauen von Punkten

Gefragt am 23.06.2009
12:39 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3870

 

zur Zeit nehme besuche ich ein Aufbauseminar für Punktesünder, da ich der Meinung war, mit 11 Punkten freiwillig an einem teilzunehmen. Davon haben wir bis heute 3 Sitzungen und das Fahren absolviert. Am 27.06.2009 wird die letze Sitzung stattfinden. Da ich mich im Termin geirrt habe und es eine Änderung auf einer Baustelle, also beruflicher Natur gegeben hat ist es mir nicht möglich, an diesem Termin dabei zu sein. Die Gruppe selber kann den Temin auch nicht gemeinschaftlich verlegen, da von denen Ihre Termine auf die Sitzung abgestimmt ist. Ich selber arbeite im Hauptschwerpunkt als Bauüberwacher für die Deutsche Bahn deutschlandweit. Zum Zeitpunkt der Sitzung bin ich 450 km von zu Hause entfernt. Diese Baustelle ist sehr kritisch und von mir vorbereitet worden, was auch einer Durchführung bedarf. Hierbei geht es um Einhaltung von Sperrpausen bei der Deutsche Bahn und die Konventionalstrafen bei Überziehung der Pausen sind nicht unerheblich. Selbst die anderen Sitzungen sind von mir mit entsprechend hohem Aufwand absolviert worden. Nach Aussage der Veranstalter ist es unmöglich für dieses Problem eine Lösung zu finden und sind der Meinung, dass die ersten 3 Sitzungen und das Fahren somit null und nichtig sind. Ich kann nicht glauben, das das der Weisheit letzter Schluss sein soll.
Gut ich bin mit 11 Punkten sicherlich keine Weisenknabe im Verkehr und sehe auch ein, dass ich selber dafür verantwortlich bin. Ich möchte auch an der vierten Veranstaltung teilnehmen, aber glauben kann ich nicht, dass ich keinerlei Möglichkeiten bekommen darf, dieses zu einen anderen Zeitpunkt (hierbei geht es auch nicht um Kosten die selbstverständlich von mir getragen werden). Eine neue Veranstaltungsreihe würde meine Probleme der Termine nicht ändern oder verbessern. Meine Auftraggeber geben mir in dieser Hinsicht nicht viel Spielraum.
Welche Möglichkeiten habe ich? ich habe mich bereits an Flensburg gewandt, die dafür nicht zuständig sind und an die lokale Fahrerlaubnisbehörde, die ebenfalls stur stellen. der veranstalter sagt ebenfals ihm sind die Hände gebunden. Ist das so?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.06.2009
12:39 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.06.2009
13:42 Uhr

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Beantwortet am 23.06.2009 13:42 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3870

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, als noch mal das Gespräch mit der Fahrschule/Kursveranstalter zu suchen.

Einen Rechtsanspruch auf Verlegung des vierten Termins haben Sie nämlich leider nicht.

Das Gespräch mit der Fahrschule sollten Sie deshalb suchen, da Sie mit der Fahrschule einen Vertrag geschlossen haben und diese somit Ihr Vertragspartner ist.

Sicherlich sind der Fahrschule nicht die Hände gebunden, um Ihnen ausnahmsweise die Absolvierung des vierten Termins in einer späteren Sitzungsreihe zu genehmigen ...



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