2 jahre sperre
Gefragt am 12.08.200918:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3991 | Bewertung 5/5
Guten Tag,
Es wurde mir nach einer Verkehrskontrolle THC im Blut nachgewiesen (bin noch in der Probezeit).
Anschließend bekam ich ein Bußgeldbescheid .Darin stand das es sich bei mir um eine Ordungswidrigkeit handelte, und ich ein Fahrverbot von 1 Monat bekomme (Abgabefrist 4 Monate).
Anschließend bekam ich von der Führerscheinstelle ein Brief. Darin stand das mir die Fahrerlaubniss entzogen wird und ich den Führerschein innerhalb von 2 Wochen abgeben muss(was ich auch getan habe).Des weiteren stand noch im Brief das ich ein Drogenscreening und MPU absolvieren muss, und mir weiteres geschildert wird wenn ich eine Neuerteilung des Führerscheins einreiche.
Als ich die Neuerteilung eingereicht habe kam das böse erwachen. !-2 Jahre Sperre
18:32 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Verkehrsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die Fahrerlaubnis wurde Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß § 46 FeV i. V. m. Anlage 4, Nrn. 9.2 ff entzogen, da Sie aufgrund des Konsums und der Vermutung, dass Sie zwischen Konsum und Fahrzeugführung nicht trennen können, als zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet eingestuft worden sind.
Der Bescheid, den Sie von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten haben, müsste die Rechtsgrundlage und Begründung enthalten, vermöge deren die Fahrerlaubnis entzogen worden ist ...
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