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Kündigung Sportstudio bei Umzug Ausland

Gefragt am 25.08.2015
11:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2556

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von meinem Arbeitgeber berufsbedingt in das Euröpäische Ausland versetzt und bin samt Ehefrau umgezogen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft im Sportstudio für mich und meine Ehefrau wurde wie folgt beantwortet / abgelehnt :

Die darin erklärte außerordentliche Kündigung des Vertrags wegen eines Umzuges können wir nicht akzeptieren. In Folge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Urt. v. 11.01.2010 - III ZR 57/10 sowie auch beispielsweise einer Entscheidung des LG Gießen, Urt. v. 15.02.2012 - 1 S 338/11 gilt auch für den Fitnessstudiovertag, dass ein Umzug des Mitglieds generell keinen Kündigungsgrund darstellt.

Gibt es auch gegenteilige Begründungen?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.08.2015
11:42 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 25.08.2015
12:14 Uhr

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Beantwortet am 25.08.2015 12:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2556

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Vereinsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages als Dauerschuldverhältnis ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei müssen die Umstände, auf die die Kündigung gestützt wird, grundsätzlich dem Risikobereich des Kündigungsgegners entstammen.

Ein berufsbedingter Umzug ist aber allein der Risikosphäre des Kunden eines Fitnessstudios zuzurechnen ...



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