Kündigung des Mitglieds während eines Ausschlußverfahrens
Gefragt am 18.04.201114:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5419
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Amtsniederlegung der ehemaligen Schatzmeisterin eines Nothilfevereins hat der Vorstand festgestellt, dass o.g. Schatzmeisterin gegen die Satzungen gehandelt hat und frei nach Lust und Laune mit den Geldern des Vereins gehandelt hat. Unsere Satzung sieht vor, dass jedes Vorstandsmitglied bei Rechtsgeschäften über 100€ die Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder benötigt. Auf der Mitgliederversammlung wurde diese Schatzmeisterin von den Mitgliedern entlastet, der Vorstand enthielt sich. Nun gingen gegen diese ehemalige Schatzmeisterin 2 Anträge auf Vereinsausschluß ein. Mit einstimmigen Vorstandsbeschluß (so sieht es die Satzung vor) wurde die ehem.Schatzmeisterin per Einschreiben über ihren Ausschluß informiert. Am nächsten Tag legte Sie Widerspruch gegen den Ausschluß ein, da Sie ein Recht auf Anhörung zu den Vorwürfen hätte. ( so sieht es auch die Satzung vor) Von der Vorsitzenden wurde Sie schriftlich über die Gründe des Ausschlußes informiert und es wurde ein mündlicher oder aber schriftlicher Anhörungstermin eingeräumt. Am nächsten Tag erhielt der Vorstand als Stellungnahme eine lapidare Erklärung die ehemalige 1.Vorsitzende habe alles genehmigt ( was die ehem.1.Vorsitzende glaubhaft von sich weist)und auch wenn es so gewesen wäre, so hätten laut Satzung noch weitere Vorstandsmitglieder darüber zustimmen müßen. Auf jeden Fall hat die ehem.Schatzmeisterin zum Schluß ihrer Stellungnahme die Mitgliedschaft fristlos gekündigt. Eine fristlose Kündigung durch ein Mitglied ist in der Satzung nicht festgehalten.
Nun meine Frage: Kann diese ehemalige Schatzmeisterin tatsächlich während des Vereinsausschlußverfahrens ihre Mitgliedschaft fristlos kündigen?
Ich danke im Vorasus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
14:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vereinsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Vereinsmitglied (und somit auch die Schatzmeisterin) kann grundsätzlich nur unter Einhaltung der in der Satzung bestimmten Kündigungsfrist ordentlich kündigen.
Eine außerordentliche Kündigung ist zwar grundsätzlich immer möglich, diese würde aber voraussetzen, dass aus Sicht der kündigenden Personen im Sinne von § 314 BGB ein wichtiger Grund vorliegt, der es dieser Person nicht mehr zumutbar macht, weiter beziehungsweise bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, an dem Vertragsverhältnis festzuhalten ...
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