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Urheberrecht

Gefragt am 21.11.2009
22:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4040 | Bewertung 5/5

 

Ich hab in einer Firma gearbeitet die einen onlineshop betreibt!
Da ich Schwanger wurde,konnte ich nichtmehr lackieren und strahlen(giftige dämpfe und feinstaub)daraufhin wollte mich mein chef kündigen.ich hab widerspruch eingelegt,mein chef reagierte darauf in keinster weise.so hab ich dann einen anwalt eingeschaltet.er sieht nun,dass er keine andere wahl hat.
nun versucht er mir eins auszuwischen.und zwar betreibe ich eine internetseite.auf dieser hab ich für meinen che(mit seinem einverständnis) einen banner mit verlinkung zu seiner seite geschaltet.ich hab daraus kein vorteil etc gehabt.wollte meinen chef nur kunden verschaffen.
nun bestreitet er alles und hat mir einen anwalt auf den hald gehetzt,weil ich angeblich das urheberrecht verletzt habe.was soll ich tun.hab ich eine chance da raus zu kommen?ich kanns nicht beweisen,dass er es erlaubt hat.und ich hab das ja 5 monate für ihn geschaltet,mit seinem wissen,weil wir öfter darüber geredet haben.am dienstag hab ich dann gedacht,mensch,warum noch werbung für den machen.un dann am donnerstag kam die klage.also bevor ich von der klage wusste hab ich das teil schon entfernt.und donnerstag kam der brief.ist der brief dann vl hinfällig?ich hoffe sie haben einen rat für mich!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.11.2009
22:04 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 21.11.2009
22:13 Uhr

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Beantwortet am 21.11.2009 22:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4040 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Urheberrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es gibt hier 2 Möglichkeiten:

Sie können sich gegen die Klage verteidigen. Dann nehmen Sie sich im Idealfalls einen Anwalt, der Sie hier vertritt und Ihre Interessen vor Gericht wahrnimmt.

Der Anwalt zeigt dann bei Gericht an, dass er Sie vertritt und wird eine entsprechende Klageerwiderung verfassen.

Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich nach dem Sachverhalt als nicht gegeben an. Dennoch sollte gegebenenfalls ein Anwalt beauftragt werden, Sie im Verfahren zu vertreten ...



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