Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Urheberrecht"

Nutzung von Negativen

Gefragt am 19.09.2011
13:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4362

 

Guten Tag,
Ich habe die Möglichkeit, Negative zu käuflich zu erwerben, die aus den 50er Jahren stammen sollen. Sie zeigen eine berühmte Hollywood-Schauspielerin. Es sind allerdings nicht die Originale, sondern professionell erstellte Negative vom Abfotografieren. Dies wurde damals von einem amerikanischen Fotografen (Urheber)selbst in Auftrag gegeben. Der Fotograf starb in den 80er Jahren. Die Negative wurden vor dem Tod einem engen Freund ausgehändigt, um ein gemeinsames Buchprojekt zu realisieren, wozu es jedoch nicht mehr kam.
Diese Negative stehe nun von der Witwe des engen Freundes zum Erwerb.
Ich selbst mache Ausstellungen (rund um die Person auf den Negativen). Ein Erwerb ist daher nicht uninteressant, jedoch bleibt die Frage der Nutzung. Wie erwähnt, die Negative sind nicht die Originalen sondern erstellt durch das abfotografieren, was damals sehr häufig war um auch Presseagenturen, Zeitungsverlage und Filmstudios eine Grundlage für qualitativ gute Fotoabzüge übergeben zu können.

Vor dem Kauf möchte ich mich rechtlich absichern, daher lieber die Frage, was ich damit überhaupt machen darf?
Z.B. Darf ich einen großformatigen Abzug machen je Negativ um dies als ergänzendes Bildmaterialin Wandhängung in meinen Ausstellungen zu zeigen? Und wie verhält es sich mit Abzügen auf Postkarten um diese ausstellungsbegleitend zu verkaufen? (-nur ausstellungsbegleitend, da Teil der Ausstellungssammlung nach Zitatrecht, also nicht kommerzeiell auf andere Weise beabsichtigt)
Gibt es überhaupt auf Negativkopien ein Copyright oder Urheberrecht oder gilt das Erstellen eines Negativ (vom Originalbild oder vom Originalnegativ) bereits als verändernde Maßnahme ähnlich wie bei Künstlern die Motive verwenden, worauf dann kein copyright von Seiten des Urhebers besteht?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.09.2011
13:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 19.09.2011
14:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.09.2011 14:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4362

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Urheberrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sie haben hier bereits selber die maßgeblichen Fragen aufgeworfen. Bei allen von Ihnen geplanten Verwendungsarten handelt es sich um urheberrechtlich relevante Vorgänge.

Mit anderen Worten dürfen Sie grundsätzlich nur dann wie beabsichtigt vorgehen, wenn der tatsächliche Urheber ( also voraussichtlich der Fotograf von damals, der die Originale angefertigt hat), hiermit einverstanden ist oder wenn durch Anfertigen der Negative ein eigenständiges Werk im urheberrechtlichen Sinne entstanden ist, so dass es auf die Zustimmung des Urhebers des damaligen Fotos gar nicht mehr ankommt.

Durch die Vorlage der (Original) Negative würde zunächst vermutet, dass der Inhaber der Negative auch der Urheber des betreffenden Fotos ist ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Urheberrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Urheberrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung