automatisch nutzungsrecht?
Gefragt am 13.11.200913:50 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3908
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2007 einen Laden eröffnet. Da ich selbst Grafik-Designerin bin, habe ich das komplette visuelle Erscheinungsbild selbst gestaltet: Logo, Aussenwerbung, Website, Internetshop, Flyer, Geschäftspapiere etc.
2008 ist eine Partnerin in den Laden eingestiegen, die nun 2010 den Laden übernimmt und ich steige aus. Muss ich das Design dem Laden unentgeltlich oder überhaupt "überlassen"?
Mit freundlichen Grüssen,
Annette Schultetus
13:50 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Urheberrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Um diese Frage abschließend beurteilen zu können, wäre es nötig, das Design einzusehen bzw. entsprechende Fotos hiervon. Ich gehe jedoch sehr stark davon aus, dass das Design eine gewisse Schöpfungshöhe im urheberrechtlichen Sinne erreicht hat, so dass das Design urheberrechtlichen geschützt ist bzw. mit anderen Worten sieht die Urheberrechte hieran haben.
Dies bedeutet, dass Sie der Nachfolgerin das Design und drumherum nicht einfach unentgeltlich überlassen müssen, sondern mit dieser eine Nutzungsgebühr aushandeln könnten/sollten ...
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