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Zinsbetrug

Gefragt am 11.10.2009
12:56 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4456

 

wenn jemand sich den zins oder Geldwert durch manipulation nach der n´ten Stelle
hinter dem Komma von n Konten beschaft(z.10 000 stk/Jahr) macht der sich dann nur 1 Straftat oder n Staftaten schuldig oder sind das juristisch gesehen n betrugsfälle

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.10.2009
12:56 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 11.10.2009
13:05 Uhr

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Beantwortet am 11.10.2009 13:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4456

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier ist juristisch zu unterscheiden, ob nur eine Handlung vorliegt oder ob mehrere Handlungen vorliegen.

Danach entscheidet sich, ob sich der Täter nur einer Straftat oder mehrerer Straftaten schuldig gemacht hat.

Wenn hier mehrere Konten betroffen sind, ist davon auszugehen, dass sich der Täter mehrerer Betrugsfälle und nicht nur wegen eines Betrugsfalles strafbar gemacht hat.

Wenn hier also im Ergebnis n-Konten betroffen sind, hat sich der Täter auch in n-Fällen wegen Betruges strafbar gemacht.

Hier liegt dann nicht nur eine Betrugshandlung vor, sondern mehrere ...



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