Vorladung wegen weitere Arten des Warenkreditbetruges
Gefragt am 06.08.200922:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6943
ich habe eine vorladung bekommen wegen warenkreditbetruges
ich bin nicht vorbestraft o.ä.
den betrag habe ich bereits an die Firma die die anzeige aufgegeben hat gezahlt.
ich habe im internet ware bestellt und lastschrift als zahlungsart angegeben ein paar tage später wurde abgebucht und die ware wurde geliefert. die lastschrift habe ich von meiner bank zurück buchen lassen da ich gemerkt habe das ich den monat gar kein geld mehr hatte. darauf hin kam ein paar tage später eine zahlungserinnnerung per email die ich aber wirklich bis jetzt vergessen hatte post oder eine schriftliche mahnung habe ich nie erhalten.
was kann ich jetzt tun was soll ich bei der vorladung sagen und was für strafen erwarten mich, kann die anzeige auch fallen gelassen werden da ich ja schon gezahlt habe? soll ich mich mit der firma die anzeige ersattet hat in verbinung setzen und um rückzug der anzeige bitten?
22:40 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
in Ihrem Fall wird Ihnen sog. Eingehungsbetrug als eine Variante des Betruges nach § 263 StGB vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hätte zu beweisen, dass Sie vorsätzlich den Tatbestand des Betruges verwirklicht haben, mithin den Kaufvertrag mit der Firma mit dem Wissen abgeschlossen zu haben, den fällig werdenden Kaufpreis tatsächlich nicht begleichen zu können.
So wie Sie die Sache schildern - sie wollten bei Abschluss des KV zahlen, konnten dies dann aber nicht - , wird der Nachweis für die StA allerdings schwer zu erbringen sein, wie immer, wenn es um den subjektiven Tatbestand einer Norm geht. Hier könnten höchstens indizien dafür sprechen, dass Sie vorsätzlich gehandelt hätten ...
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