Volksverhetzung
Gefragt am 24.10.201519:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2731 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren
Wenn man eine Anzeige aufgrund Volksverhetzung bekommt die man angeblich von seinem Facebook Account geschrieben haben soll dieses aber gar nicht war, dennoch aber die IP Adresse und alles übereinstimmt...Was kann man dann noch machen? Lohnt sich da noch ein Anwalt?
Und muss man bei einer Volksverhetzung immer mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen wodurch man dann seine ganze Existenz verliert oder kann man so etwas auch finanziell aus der Welt schaffen?
Eine Gegenanzeige wurde auch sofort getätigt auf Unbekannt. Genau auch wegen diesen Gründen. Dieses wurde aber schon 2 Wochen vor der einflatternden Anzeige erstattet. Wird so etwas dann auch beachtet und Strafmildernd angesehen?
Das Problem ist das man nicht seine Unschuld beweisen kann, da ja niemand außer man selbst zuhause am Rechner sitzt.
19:58 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
der Volksverhetzungsparagraph enthält mehrere Absätze mit unterschiedlich hohen Strafandrohungen. Ein Kollege vor Ort, könnte durch Akteneinsicht herausfinden, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren ...
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