Verstoß gegen BtmG
Gefragt am 15.10.200913:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6758
Liebe Experten,
letze Woche erhielt ich einen Brief vom Kriminalfachdezernat. Darin stand, dass ich als Beschuldigter in der Ermittlungssache wegen einem Verstoß gegen das BtmG gebeten werde, mich zu einer Vernehmung/Anhörung zu begeben.
Dieser Vorladung bin ich- trotz Internetrecherche und dem Rat, nicht zu erscheinen und die Sache sofort einem Anwalt zu übergeben- heute nachgegangen. Ich war mir keinerlei Schuld bewusst und wollte erstmal wissen, um was es eigentich geht.
Bei der Polizei erklärte man mir, dass es eine Durchsuchung bei einem Online-Händler gegeben habe, bei welcher auch meine Daten gefunden wurden. Dieser Onlinehändler vertreibt Räuchermischungen. Die Polizei ist nun in Besitz von 3 ausgedruckten Rechnungen, auf denen meine Daten und Bestellungen ersichtlich sind.
Ich habe mich zu der Sache ggü. der Polizei nicht geäußert,nur meine Personalien angegeben. Zum Sachverhalt allerdings keinerlei Angaben gemacht. Es wurden auch keine Drogentests etc durchgeführt bei mir heute.
Die betroffenen Räuchermischungen waren ja lange Zeit legal erhältlich in Deutschland. Dies wurde ja allerdings zu Anfang des Jahres geändert, sie fallen nun unter das BtmG.
Der Onlinehändler hat auf seiner Homepage allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Produkte keinerlei verbotene Substanzen enthalten würden und auch nach der neuen Gesetzgebung keine verbotenen Stoffe enthalten seien.
Nun meine Fragen. Was habe ich nun zu erwarten? Die Polizisten wollten auch wissen, ob ich in Besitz eines Führerscheins bin, was ich mit ja beantwortete. Aufgrund meiner Situation, ich studiere noch und möchte danach in den Staatsdienst in Bayern gehen, würde mich besonders interessieren, ob ich nun einen Eintrag wegen Verstoßes gegen das BtmG habe. Ich bin zuvor noch nie mit der Polizei in Kontakt geraten.
Kann ich belangt werden, obwohl der Händler ausdrücklich auf die Legalität hingewiesen hat? Ich muss auf jeden Fall dringendst verhindern, dass ich einen Eintrag wegen BtmG bekomme. Außerdem habe ich Angst, dass die Sache an meine Führerscheinstelle weitergegeben wird.
Vielen Dank für die hoffentlich schnelle Antwort! ;)
13:15 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es war hier schonmal sehr gut, dass Sie sich nicht zur Sache geäußert haben. Sie sollten nunmehr einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, Sie in dieser Sache zu verteidigen. Der Kollege wird dann Akteneinsicht beantragen und kann so das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Da nicht angegeben ist, um welchen Stoff es sich handelt, kann nicht erörtert werden, inwieweit hier ein Verstoß gegen das Btmg vorliegt und welche Konsequenzen im Detail drohen.
Allerdings ist hier schon davon auszugehen, dass bei einem einmaligen Vergehen keine größere Strafe, geschweige denn ein Eintrag in das Bundeszentralregister erfolgen ...
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