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Schmerzensgeld/Schadenersatz

Gefragt am 16.01.2011
22:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4066

 

Guten Tag,

in kürze fasse ich mich zusammen: vor ein paar Monaten haben meine Tochter und ich gemerkt, dass bei uns aus der Wohnung eine ziemlich großer Teil unseres Geldes verschwunden ist. Daraufhin haben wir eine Spionkamera mit Bewegungssensor installiert und schon ein Monat später wurde, noch zu der Zeit mein Mann, erwischt. Er war die einzige Person, die von unserer Abwesenheit gewusste hatte.

Die Sache ist, dass wir beide erst seit 1,5 Jahren verheiratet und aufgrund unserer Arbeitsbedingungen auf verschiedene Wohnorte angewiesen waren. Mein Ex-Mann war damals bei uns immer willkommen, jedoch nur als einer von uns beiden zu Hause war, was wiederum heißt, er besaß von unserer Wohnung keinen Schlüssel. (Nach dem Verbrechen habe ich mit ihm einen Gespräch geführt, in dem er zugibt, dass er keinen Schlüssel von meiner Wohnung besitzt. Diesen Gespräch habe ich ebenso aufgenommen)

Es kann nur bedeutet, dass mein Ex-Mann heimlich von meiner Wohnung einen Ersatzschlüssel gemacht hat, z.B. als wir beide im Urlaub waren.

Das Video wurde im Zimmer von meiner Tochter aufgenommen, wo auch der Teil des Geldes verschwunden ist. Auf der Aufnahme sieht man deutlich wie er die Schränke und alle möglichen privaten Sachen von meiner Tochter durchsucht.
Ebenso auf dem Video ist zu hören wie er in unserem Haustelefon etwas eintippt oder möglicherweise eingehende Anrufe prüft.

Es ist schwierig zu sagen wie oft er uns in unserer Abwesenheit „besucht“ hat. Jedenfalls von dem Geld hatte er keine Ahnung und er müsste sehr viel Zeit gehabt haben, um es zu finden. Es kann nur heißen, dass er sich andauernd in unserer Wohnung aufgehalten hat.

Mittlerweile habe ich meinen Ex-Mann angezeigt. Es wurde mir trotz der Beweise klar gemacht, dass das Geld unwahrscheinlich ist zuruckzubekommen. Da auf der Aufnahme nicht zu sehen ist, dass er das Geld genommen hat.

Meine Fragen wären, welche Chancen ich habe mindestens etwas aus dieser Situation rauszuholen? Auch wenn er nicht der jenige gewesen wäre, der das Geld genommen hat, auch dann dürfte er heimlich keinen Schlüssel von der Wohnung machen geschweige die Sachen durchzusuchen insbesondere von meiner Tochter, die für ihn bloß eine Stieftochter seit 2009 ist.

Als ich meinen Ex-Mann damals wegen dem Geld angesprochen hatte, fühlte er sich relativ sicher, da er nicht daran glauben könnte, dass ich mich trauen würde ihn anzuzeigen. Da das Stellen der Anzeige für mich Scheidung bedeutete. Laut der Ausländerbehörde sollten wir beide eine 2 jährige Ehe geführt haben und dementsprechend würde es für uns Ausweisung aus Deutschland bedeuten.
Also hat er unsere Situation und ebenso Vertrauen ausgenutzt. Als Folge kostet es mir sehr viele Nerven, Zeit und Geld ihn anzuzeigen, Anwälte wegen dem Aufenthalt in Deutschland zu nehmen. Ich war sogar beim Arzt weil ich Schlafstörungen und Neurlogische Störungen habe.

Wenn das gestohlene Geld schon nicht zurückzuholen ist, kann ich mit Schmerzensgeld rechnen? Oder z.B. Schadenersatz für den ausgetauschten Schloss oder Kosten für die Spionkamera?

Welche Folgen hat es im Allgemeinen für ihn? Geldstrafe/Gefängnis?

LG Ratsuchende

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.01.2011
22:16 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 16.01.2011
23:18 Uhr

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Beantwortet am 16.01.2011 23:18 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4066

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

hier liegt ein schwerer Diebstahl nach § 243 I Nr. 1 StGB vor. Der theoretische Strafrahmen liegt zwischen 3 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Wenn dieser nicht nachgewiesen werden kann, bleibt noch Hausfriedensbruch § 123 StGB. Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ...



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