Online-Casino
Gefragt am 18.08.201017:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4384 | Bewertung 5/5
Hallo liebe Rechtsanwälte,
Glückspiele im Internet sind verboten.
Gibt es Ausnahmen fürs Online- Casino?
Macht man sich strafbar wenn man teilnimmt?
Oder gibt es Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank und freundliche Grüße Susen
17:35 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
In erster Linie ist das Betreiben von solchen Online-Casinos strafbar.
Die bloße Teilnahme daran ist nicht strafbar. Allerdings werden Sie in der Regel nur Geld ausgeben und keines erhalten. Selbst wenn Sie gewinnen, werden Sie in der Regel nicht an das Geld herankommen, weil die Anbieter im Ausland sitzen und nicht angreifbar sind.
Ich kann daher nur von der Teilnahme abraten ...
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