Mietkaution nicht angelegt - liegt Tatbestand der veruntreuenden Unterschlagung vor?
Gefragt am 22.08.201315:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3725
sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
habe im November 2009 1.120,-- Euro als Mietkaution an meine Vermieterin überwiesen. Sie hat das Geld für ihren Lebensunterhalt bzw. zur Abdeckung Ihres eigenen Sollsaldos bei der Bank verwendet.
( leidet permanent unter Geldmangel ). Auf Nachfragen wegen Anlage als Mietkaution keine Reaktion. 2013 ging das ganze vor Gericht und sie hat die Kaution mittlerweile wie gesetzl. vorgeschrieben auf ein Mietkautionskonto eingezahlt.Dies ist, denke ich, die zivilrechtliche Seite. Meine Frage: Es gibt doch auch eine strafrechtliche Seite und liegt hier unter Umständen der Tatbestand der veruntreuenden Unterschlagung vor und kann ich diesbezügliche noch Anzeige erstatten. Das Verhältnis ist sowieso total zerrüttet und sie ist sich keiner Schuld bewusst, im Gegenteil, sie versucht immer wieder irgendwelche Schikanen und mir langt es.
Vielen Dank im Voraus
15:14 Uhr
Antwort von Andre Stämmler (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vermieter einer Wohnung macht sich regelmäßig der Untreue strafbar, wenn die bei ihm hinterlegte Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt wird und dadurch wenigstens eine Vermögensgefährdung beim Mieter eintritt. Für letzteres genügt bereits eine Überschuldung des Vermieters ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Strafrecht" Jetzt eigene Frage stellen!