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Legalitätsprüfung eines Produktes!

Gefragt am 13.12.2010
13:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4038

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation. Angenommen ich habe einen Onlineshop (in Deutschland) in welchem ich ein Produkt verkaufe, welches unter dem Aspekt eines Badesalzes angeboten wird.

Dieses allerdings von den meisten Kunden als Mittel genutzt wird um sich zu berauschen. Ich warne auf meiner Seite außerdem vor dem menschlichen Konsum und weise auf eventuelle Symptome hin, die nach dem Konsum auftreten können.

Der Hersteller sitzt in Europa und bestätigt mir die Legalität und gibt an, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind und dieses Produkt nicht gegen das AMG/ BtmG verstößt.

Dennoch bin ich etwas verunsichert und möchte gerne Gewissheit haben, ob ich dieses Produkt weiterhin legal verkaufen kann.

Auch eine Analyse auf die gängigsten BTM Stoffe werde ich machen lassen. Das Produkt heißt: Charge Badesalz.

Bei offenen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2010
13:07 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 13.12.2010
14:01 Uhr

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Beantwortet am 13.12.2010 14:01 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4038

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Solange der Handel mit dem Produkt nicht untersagt bzw. eingeschränkt ist, es also insbesondere nicht unter das BtMG oder AMG fällt, können Sie es grundsätzlich auch über Ihren Online-Shop vertreiben.

Da bekannt ist, dass das Produkt auch zum „Berauschen“ benutzt wird, obliegt Ihnen als Händler aber eine besondere Erkundigungs– und Prüfungspflicht, an die strenge Anforderungen zu stellen sind ...



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