Legaler Besitz von Schreckschusspistolen
Gefragt am 06.02.201515:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3274
Ist der Besitz einer Schreckschusspistole grundsätzlich nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt?
Mich hat wohl irgendjemand bei der Polizei gemeldet und die Schreckschusspistole wurde eingezogen.
Die Schreckschusspistole befand sich immer in meiner Wohnung und wurde nie in der Öffentlichkeit getragen oder verwendet.
Es handelte sich um den Nachbau einer Walther P22 mit PTB-Zeichen.
Momentan wir mir vorgeworfen: \\\"Der Beschuldigte ist verdächtig ohne Erlaubnis nach §2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 eine Schusswaffe besessen zu haben.\\\"
\\\"Vergehen strafbar gemäß §52 Abs.3 Nr.2a WaffG\\\"
Vielen Dank für Antworten
15:46 Uhr
Antwort von Andre Stämmler (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Führen einer Schreckschusswaffe ist gem. § 10 IV WaffG nur mit einem kleinen Waffenschein zulässig ...
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