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Ladendiebstahl vor 6 Jahren und gestern erneut

Gefragt am 15.03.2010
13:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9429

 

ich bin 30 Jahre alt, Angestellte, wohnhaft in München und habe bisher keinerlei Vorstrafen.

Lediglich im Jahre 2004 habe ich im Wert von 11,- EUR (?) im Rahmen einer "Mutprobe" einen Zahnaufheller aus einem Geschäft entwendet. Ich wurde erwischt! PEINLICH! Aber die Sache wurde nach Paragraph 153 a gegen eine Zahlung in Höhe von 150,- EUR an eine öffentliche Einrichtung wieder eingestellt. Nach meinem Wissen wird doch auch dieser Eintrag (zumindest) aus dem "staatsanwaltlichen Zentralregister" nach 2 Jahren gelöscht, oder?
In der Datenbank der Polizei bleibt die Tat bestehen, richtig?

Gestern habe ich dann allerdings eine wirkliche Dummheit begangen....,
Vergangenen Freitag habe ich erfahren, dass mir auf Grund der wirtschaftlichen Situation die Kündigung droht, hinzukommen sehr grosse finanzielle Belastungen, meine Eltern sind nachweislich beide bereits verstorben, so dass ich niemanden habe, an den ich mich in meiner Not wenden kann und mein Dispositionskredit ist ebenfalls erschöpft.

Jedenfalls wollte ich eine Freundin im Krankenhaus Harlaching besuchen und sie mit etwas Schminke, Parfüm und Süßigkeiten überraschen. Jedenfalls folgte ich einfach einer dümmlichen Kurzschlussreaktion und entwendete diese Waren im Wert von (ich glaube es handelt sich um einen Warenwert in Höhe von 55,- EUR) ...und wurde natürlich wieder erwischt!!

Was erwartet mich jetzt? Ist die erste Tat von 2004 (eingestellt nach § 153 a) ev. komplett aus dem staatsanwaltlichen Register gelöscht worden, so dass ich als "Ersttäterin" gelte...?
Hilft ggf. ein Entschuldigungsschreiben (Beweggründe, Umstände etc.), dass ich bereits formuliert habe und an die Staatsanwaltschaft München senden möchte?

Da ich zeitweise unter Depressionen leide, ausgelöst durch den Tod meiner Eltern, befinde ich mich bei Frau Dr. Radka Cerny (München-Schwabing) in psychologischer Behandlung! (Würde in diesem Fall ggf. sogar ein Attest helfen?)

Könnte man in meinem Fall nochmal eine Einstellung nach Paragraph 153 a erwirken? Wie hoch ist die Chance hier noch eine Einstellung zu bewirken?
Ich möchte definitiv keine Vorstrafe im BZR stehen haben!!! Kann man einer Strafe bzw. einem Strafbefehl entgegenwirken...??

Ich bin total verzweifelt und am Boden zerstört..., ich schäme mich sehr und bereue dieses Vergehen zutiefst!!!

Ich möchte nicht wegen dieser einen Dummheit in eine "Abwärtsspirale" geraten...?

Könnten Sie mich ggf. bitte anrufen...?

(Anmerkung des Seitenbetreibers: Die Rufnummer und der Name wurde durch uns entfernt, der beantwortende Anwalt möge bitte in seiner Antwort seine Rufnummer hinterlegen, damit die Fragestellerin sich ggfls. telefonisch melden kann.)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.03.2010
13:32 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 15.03.2010
14:11 Uhr

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Beantwortet am 15.03.2010 14:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9429

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Strafrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

die Tat von 2004 wurde nach Ablauf von zwei Jahren nach § 494 StPO gelöscht.

Die neuerliche Tat erfüllt den Tatbestand des Diebstahls. Angesichts des Wertes der Sache handelt es sich nicht mehr um eine geringwertige Sache, so dass die StA auf Kenntnis der Tat hin zu ermitteln hätte ...



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