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Kreditbetrug

Gefragt am 16.03.2010
11:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5769

 

Mein Arbeitgeber hat zum 28.2.10 mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Da ich mein Girokonto überzogen habe, habe ich einen Kredit in Höhe von € 2.000,00 bei einer Bank im Internet beantragt, denn ich wußte, dass Voraussetzung für einen Kredit die letzten beiden Gehaltsabrechnungen waren und die hatte ich ja aktuell noch von meinen Arbeitgeber. Bei dem Kreditvertrag mußte ich dann natürich auch die Daten meines Arbeitgebers angeben. Ich kann mich jedoch nicht erinnern, ob ich angekreuzt hatte, in welchem Verhältnis - ob befristet oder unbefristet - mein Arbeitsverhältnis war. Auf jeden Fall hat die Bank bei meinem damaligen Arbeitgeber angerufen, da sie noch Rückfragen hatte. Dort wurde dem Mitarbeiter der Bank dann mitgeteilt, dass zum 28.2.2010 mein Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und ich freigestellt sei (Durften die das überhaupt ?). Das teilte mir die Bank dann auch telefonisch mit und machte mich darauf aufmerksam gegen mich wegen Kreditbetrugs zu ermitteln. Und tatsächlich bekam ich jetzt eine Vorlagung in der Ermittlungssache wegen Kreditbetrugs. Diese Vernehmung soll mir Gelegenheit geben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die Verdachtsgründe aufzuklären und die zu meinn Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
Wir komme ich aus der Geschichte wieder raus ? Ich habe mir bisher noch nie was zu Schulden kommen lassen, habe eine absolut positive Schufa-Auskunft. Die ganze Geschichte ist mir richtig peinlich und unangenehm.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.03.2010
11:12 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 16.03.2010
11:25 Uhr

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Beantwortet am 16.03.2010 11:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5769

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst müssen Sie als Beschuldigter keine Angaben ggü. der Polizei, der StA oder dem Gericht machen.

Wenn Sie von der Polizei vorgeladen worden sind, brauchen Sie nicht einmal zu erscheinen, Sie müssen sich auch nicht abmelden.

Wurden Sie von der StA geladen, haben Sie zu erscheinen, müssen sich aber nicht äußern.

Ob Sie nun tatsächlich zum Tatvorwurf Stellung nehmen sollten, hängt entscheidend davon ab, was für Angaben Sie ggü ...



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