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Gerichtstermin verlegung

Gefragt am 20.01.2012
21:07 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6016

 

guten Tag habe eine Frage
Ich habe am kommenden diesnstag einen gerichts termin den ich verschieben will wegen meiner Psyche! ich habe von meinen Psychater volgendes Schreiben bekommen:

Herr Stefan xyz geb. am .... hat sich heute in meiner Praxis vorgestellt um eine Ambulante Psychotherapie wahrzunehmen.er leidet unter panikstörungen (ICD-10 F41.0)u. einer mittelgradigen depressiven Episode (F32.1) und Somatisierungsstörungen (F45.0).
Auf Grund dieser Störungen ist Herr xyz zurzeit verhandlungsunfähig und kann aus psychotherapeutischer Sicht an den vorgesehenen Gerichtstermin am dienstag den ..... nicht teilnehmen.
Derzeit ist nicht absehbar, wann Herr xyz verhandlungsfähig sein wird, da erst eine ausreichende Stabilisierung seiner Persönlichkeit mittels Psychotherapie erreicht sein sollte.


nun meine Frage!
Reicht dieses Schreiben aus fürs Gericht ?
Mein Psychater meinte schon das sich kein Richter über dieses schreiben hinweg setzen kann !

danke für ihre antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.01.2012
21:07 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 20.01.2012
21:31 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.01.2012 21:31 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6016

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn es sich um das 1. mal handelt und wenn keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt, dürfte dies ausreichen.

Allerdings sollten Sie Ihren Psychiater gegenüber dem Gericht von seiner Schweigepflicht entbinden, damit das Gericht nach fragen kann, wenn es mit den medizinischen Fachbegriffen in dem Attest nichts anfangen kann ...



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