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Führen einer Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein

Gefragt am 22.02.2010
20:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14712

 

Guten Tag,
meine Frage lautet wie folgt:
Ich habe meinen kleinen Waffenschein aufgrund einer Straftat ( 40 Tagessätze Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ohne Waffeneinsatz) verloren. Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich trotzdem also ohne kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffe mit mir führe ( geladen) was mir dann als Strafe passieren könnte? Auf folgendem Link:
http://www.nwzonline.de/index_regionalausgaben_ticker_artikel.php?id=2269243
steht,
Post von der Stadt Oldenburg bekommen aber 18 Rocker, die bestimmte Messer oder Teleskop-Schlagstöcke bei sich hatten. Da das Führen dieser Waffen (im Gegensatz zum Besitz) nicht erlaubt ist, wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Heist das nun jetzt, das dann maximal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich eingeleitet werden kann und wenn ja wie dort das Strafmaß bei Erstätern ist oder kann ich dafür auch ins Gefängnis kommen, bzw. Tagessätze als Strafmaß bekommen oder rein ein Ordnungswidrigkeitsverfahren?
MFG Schott

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.02.2010
20:18 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 22.02.2010
20:32 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.02.2010 20:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 14712

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es droht keine Gefängnisstrafe, nur weil Sie solche Waffen mit sich führen, ohne einen kleinen Waffenschein zu haben.

Hier droht tatsächlich nur eine Ordnungswidrigkeit, also ein Bußgeld und ggf. eine weitere Sperre für die Wiedererlangung des Waffenscheins.

Das Bußgeld wird sich je nach Waffe zwischen 50 und 5.000 € bewegen.

Sie sollten also am besten darauf verzichten, solche Waffen bei sich zu führen ...



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