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Erneute Strafanzeige wg. Betrug trotz Bewährung

Gefragt am 01.01.2010
19:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8171

 

Hallo! Ich habe eine Frage zum Strafrecht. Ich wurde vor einem Jahr wegen Warenkreditbetruges auf 3 Jahre und 6 Monate (Bewährung) verurteilt. Im Dezember 2008 habe ich nochmal über ein Versandhaus bestellt, die Ware aber in vollem Umfang wieder retoure geschickt. Dafür habe ich auch den Retourenbeleg. Das Versandhaus (Inkassounternehmen) wollte aber dennoch das Geld für die Ware haben obwohl ich mehrfach dahin geschrieben habe und hat mich nun angezeigt wegen Betruges (da ich schon die eidesstaatliche abgegeben hatte) und nun muss ich wieder vor Gericht. Mir wird vorgeworfen das ich vorgetäuscht hätte die Ware zahlen zu können und somit 3 schaden wollte. Aber ich hab ja die Ware nicht behalten und hätte sie auch bezahlen können, wenn ich sie behalten hätte! Deshalb kann man mir das doch nicht vorwerfen!? Was kann mir denn im schlimmsten Fall passieren!? Muss ich jetzt meine 6 Monate Freiheitsstrafe antreten oder habe ich eine Chance auf Bewährungsverlängerung????????? Also wie groß ist die Warscheinlichkeit das ich ins Gefängnis muss????

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.01.2010
19:39 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.01.2010
19:57 Uhr

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Beantwortet am 01.01.2010 19:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8171

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ob in Ihrem Fall ein Betrug vorliegt, lässt sich ohne Kenntnis aller Umstände schlecht beurteilen. Viele Staatsanwaltschaften nehmen schon aufgrund der EV einen sog. Eingehungsbetrug an. Es gibt aber auch Rechtsprechung, die es nicht für Ausreichend erachtet, dass lediglich eine EV vorliegt.

Es kommt insbesondere auf den Zeitraum, der zwischen der Abgabe der EV liegt und der betreffenden Warenbestellung, sowie auf die Einnahmen des Beschuldigten an, also auf die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link zu einem entsprechenden Urteil beigefügt:

http://www ...



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