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Ermittlung wegen Ordnungswidrigkeit

Gefragt am 01.12.2009
15:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4698

 

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich war vor kurzem noch Arbeitslos und habe seit dem 1.04.09 einen neuen Job.
Da es mir zeitlich nicht möglich war, persönlich zur ARGE zu gehen um mich abzumelden, habe ich dies schriftlich getan.

Anscheinend ist meine Abmeldung dort nicht eingetroffen oder es wurde intern verschlampt. Ich habe auch bemerkt, dass ich noch Leistung auf das Konto überwiesen bekam. Ich dachte mir, dass ich abwarte und sobald ich eine Rückmeldung von dort bekomme, das Geld zurück überweise.
Eine Rückmeldung bekam ich allerdings erst im August in dem stande, dass ich neu beschäftigt bin und meine Mitwirkungspflicht verletzt habe. Ich habe der Abgentur für Arbeit mitgeteilt, dass ich ihnen eine schriftliche Abmeldung gesendet hatte. Dies wurde mir nicht bestätigt. Sie sagten, dass bei ihnen keine Abmeldung registriert sei.

Jetzt habe ich ein Verfahren zur Ermittlung der Ordnungswidrigkeit am Hals und mir wird in diesem Schreiben mit einer Geldstrafe bis 5000 Euro gedroht.
Meine Frage ist nun: Wie soll ich mich verhalten und was erwartet mich nun genau? Was kommt im Großem und Ganzen auf mich zu? Da ich mich per Post abgemeldet habe, möchte ich natürlich einer Geldstrafe entgehen. Leider habe ich keinen Postbeleg mehr.

Muss ich nun mit einer 5000 € Strafe rechnen, was ich überhaupt nicht bezahlen kann? Soll ich bei meinen Angaben die ich bei der Agentur für Arbeit gemacht habe bleiben?

Ich soll innerhalb von 14 Tagen meine Angaben schriftlich einreichen. Was raten Sie mir?

Vielen Dank im Vorraus...

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.12.2009
15:40 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 01.12.2009
17:45 Uhr

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Beantwortet am 01.12.2009 17:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4698

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.) Wie soll ich mich verhalten und was erwartet mich nun genau? Was kommt im Großem und Ganzen auf mich zu?

Sie sollten sich im Grundsatz kooperativ zeigen. Damit meine ich, dass Sie wenn irgendwie möglich, versuchen sollten nicht nur den Aufforderungen der Behörde nachzukommen, sondern auch darzulegen bzw. nachzuweisen, dass die Abmeldebestätigung tatsächlich von Ihnen verschickt wurde und sie somit ihre Meldepflicht nicht verletzt haben.

Was auf Sie genau zukommt, kann natürlich im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne ohne Kenntnis aller Fakten und insbesondere ohne Kenntnis der Informationen, die bei dem betreffenden Sachbearbeiter der Behörde vorliegen, nicht abschließend beurteilt werden ...



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