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Einführung Arzneimittel

Gefragt am 08.02.2010
13:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4035

 

Hallo,

eine mir unbekannte Person hat mir aus USA ein Paket geschickt. Ich mußte es auf dem Zollamt abholen und dort unter Aufsicht öffnen (ich habe dem Zollbeamten gesagt daß ich den Absender nicht kenne, er sagte ich solle es 'halt erstmal aufmachen').
Dabei kamen 'zulassungspflichtige Arzneimittel' zum Vorschein. Es wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zu dem ich mich binnen 14 Tagen äußern soll.
Ordnungswidrigkeit nach §97 Abs 2 Art 8 i.V.m. §73 Abs. 1 AMG

Was soll ich denen nun antworten? Wenn ich eine falsche Aussage zur Person mache 1000€. Der ganze Fall könnte nach §97 mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 geahndet werden...

Susanne

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.02.2010
13:46 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 08.02.2010
15:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 08.02.2010 15:35 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4035

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Sie sollten zunächst erstmal Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie so schnell wie möglich einen im Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht erfahrenen Kollegen Vorort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.


Dann sollte so schnell die mögliche Akteneinsicht beantragt werden um zu sehen, wie sich der Sachverhalt insgesamt darstellt.

Anschließend sollte hierauf die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt werden ...



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