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Diebstahl von Betäubungsmitteln aus Apotheken

Gefragt am 29.10.2010
10:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5134

 

Am 17. Oktober hospitierte ich in einem Seniorenheim .Der entdeckte ich Tavor(Lorazepam) Expedit).aufgrund der Konsistenz ein seltenes Medikament. Mein Vater hatte es wärend seiner Krebstherapie erhalten. Gesehen hatte ich es noch nie.ö Also öffnete ich die dortige Examinierte telefonierte und ich frag´ze, ob ich mir die Akten und Medikamente angucken dürfte . Dies Bejahte er. Bei einer Patientin mit Korsakow-Syndrom, sowie einer Patientin mit Demenz im Endstadium blieb ich hängen. Stellte Fragen zu Medikamenten, die ich nicht kannte. Schließlich Schachtel und schaute es genau an. Mittlerweile war ich im Gedanken an den Krebstod meines Vaters vor 2 Jahern. Ausgepackt hatte ich das Medikament nicht. Plötlich hiess es es geht weiter und ich habe diese Tablette noch im Gedanken eingesteckt (1mg). Zurücklegen ging nicht mehr, und nach 3 Monaten Mobbing auf dem Alten Arbeitsplatz war ich nun völlig in Panik. Wollte die Tablette aber auch nicht behalten-als der Examinierte viorschlug eine zu Rauchen, wollte bich ihgm die Saxhe erkären und die Tablette zurückgeben. Es kam aber anders. Er sagte er habe mich beim klauen des Medikaments beobachtet-ich gab ihm die Tablette unaufgefordert zurüch.In meinem Kopf ging nur Diebstahl umher und das ich nun sicher keinen Arbeitsplatz mehr finden würde als examinierte Altenpflegerin.
Gestern bekam ich nun den Fragebogen drer Polizei mit folgenden Punkten zu Ankteuzen;
ich gebe die Straftat zu/nicht zu ich möchte mich dazu äussern/nicht äussern-ich möchte verhört werden. Kurz und gut vorgeworfen wird mir DiebstahlDuebstahl aus Apotheken. Ich wollte diese Tablette weder einstecken noch nehmen oder sonstwqas-es geschah im Gedanken und ich habe sie sofort und unaufgefordert zurückgegeben-was soll ich jetzt tun????? Ich bin weder Vorbestraft noch habe ich jemals Etwas mit BTM vErstössen zu tun gehabt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2010
10:10 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 29.10.2010
10:28 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2010 10:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5134

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich kann Sie beruhigen, Sie haben sich keiner Straftat schuldig gemacht.

Auf die Anfrage der Polizei müssen Sie aber dennoch reagieren.

Sie müssen die Angaben zur Person wahrheitsgemäß ausfüllen.

Dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

Entweder Sie füllen den Bogen weiter aus und kreuzen an, dass Sie den Vorwurf nicht zugeben, sich aber äußern müssen und erklären dann auf dem separaten Blatt die Sache.

Oder Sie kreuzen an, dass Sie es nicht einräumen und sich auch nicht äußern wollen und die Sache lieber einem Anwalt übergeben ...



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