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Diebstahl geringfügig (CD 9,99)

Gefragt am 12.05.2011
18:45 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4402

 

Heute Vorladung zur Verhandlung erhalten Termin:19.05.11

Ist es besser mir noch einen Anwalt zu nehmen und ist es vom Termin her überhaupt noch möglich? Wenn ja, muss ich auch dann an der Verhandlung teilnehmen oder vertritt nur der Anwalt meine Interessen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.05.2011
18:45 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 12.05.2011
18:58 Uhr

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Beantwortet am 12.05.2011 18:58 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4402

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Sicherlich ist es grundsätzlich möglich, innerhalb der bis zur Hauptverhandlung zur Verfügung stehenden Zeit noch einen Verteidiger zu beauftragen. Ob dies angesichts des relativ „kleinen“ Delikts Sinn macht, hängt aus meiner Sicht davon ab, ob Sie bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind ...



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