Diebstahl geringfügig (CD 9,99)
Gefragt am 12.05.201118:45 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4402
Heute Vorladung zur Verhandlung erhalten Termin:19.05.11
Ist es besser mir noch einen Anwalt zu nehmen und ist es vom Termin her überhaupt noch möglich? Wenn ja, muss ich auch dann an der Verhandlung teilnehmen oder vertritt nur der Anwalt meine Interessen?
18:45 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Sicherlich ist es grundsätzlich möglich, innerhalb der bis zur Hauptverhandlung zur Verfügung stehenden Zeit noch einen Verteidiger zu beauftragen. Ob dies angesichts des relativ „kleinen“ Delikts Sinn macht, hängt aus meiner Sicht davon ab, ob Sie bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind ...
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