Ausspähen von Daten-Vorladung der Kriminalpolizei
Gefragt am 03.02.201014:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671
Ich habe heute eine Vorladung durch die Kriminalpolizei ..... (zuständig für meinen Wohnort) erhalten zur Vernehmung wegen "Ausspähen von Daten" Tatzeit 1.4.2009. Tatort: noch ungeklärter Ort in Deutschland, verm. ...." (mein Wohnort). Ich weiß beim besten Willen nicht, was da gemeint sein könnte, möchte aber auch andererseits keinerlei Fehler etwa auch Unsicherheit machen. was soll ich tun?
14:29 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sollten hier den Termin absagen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.
Dann sollten Sie sich entweder selbst schriftlich einlassen oder am besten einen Anwalt beauftragen.
Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen und Sie entsprechend verteidigen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...
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