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Ausspähen von Daten-Vorladung der Kriminalpolizei

Gefragt am 03.02.2010
14:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671

 

Ich habe heute eine Vorladung durch die Kriminalpolizei ..... (zuständig für meinen Wohnort) erhalten zur Vernehmung wegen "Ausspähen von Daten" Tatzeit 1.4.2009. Tatort: noch ungeklärter Ort in Deutschland, verm. ...." (mein Wohnort). Ich weiß beim besten Willen nicht, was da gemeint sein könnte, möchte aber auch andererseits keinerlei Fehler etwa auch Unsicherheit machen. was soll ich tun?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.02.2010
14:29 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.02.2010
15:40 Uhr

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Beantwortet am 03.02.2010 15:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4671

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie sollten hier den Termin absagen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

Dann sollten Sie sich entweder selbst schriftlich einlassen oder am besten einen Anwalt beauftragen.

Dieser wird dann Akteneinsicht beantragen und Sie entsprechend verteidigen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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