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Anzeige Ordnungsamt

Gefragt am 20.05.2022
18:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1176

 

Hallo,

folgendes steht auf einem Zettel, der in unserem Flur angebracht ist.

"An alle Bewohner des Hauses Am Volkesberg 24/24a
Eine Information in eigener Sache

Wie wir durch ein Schreiben der Stadt Duisburg erfahren haben, hat jemand der über sehr gute Kenntnisse
der örtlichen Gegebenheiten im Hause Am Volkesberg 24/24a, verfügt, in unserem Namen eine Beschwerde über einen Bewohner des Hauses Am Volkesberg 24 an das Ordnungsamt der Stadt Duisburg eingereicht. Da unser Name für diesen Zweck missbraucht worden ist und dies u. a. eine strafbare Handlung ist, werden wir Anzeige erstatten."

Da war wohl einer recht böse.
Wir sind 12 Parteien, werden alle jetzt angezeigt ? Das kann jeder gewesen sein, auch Besucher, weitere Nachbarn etc.

Wie geht das jetzt weiter?

Mit freundlichen Grüßen

U. Biewald

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.05.2022
18:16 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 20.05.2022
18:39 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 20.05.2022 18:39 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1176

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

bei 12 Parteien im Haus, von denen zudem nicht einmal zwingend eine der Täter gewesen sein muss, fehlt es bei Anzeige gegen eine dieser Parteien oder alle Parteien an einem Anfangsverdacht und es würden schon keine Ermittlungen eingeleitet ...



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Kommentare anderer Experten


 Bernhard Müller
Bernhard Müller
Widersprochen am 20.05.2022 18:51:01 Uhr

Die Frage ist doch, ob der Fragesteller mit der Beschwerde einverstanden ist, oder eine Bestrafung wünscht. Wenn der Fragesteller die Fragen beantwortet und aus der Handschrift geschlossen werden kann, dass der Fragesteller nicht der Täter ist, schränkt das den Kreis der Verdächtigen ein und hilft der Polizei dabei, festzustellen, wer die Urkundenfälschung begangen hat. Wenn der Fragesteller also mit der Beschwerde einverstanden ist, sollte er jede Kollaboration mit der Polizei verweigern, auch wenn er sich nicht belasten würde. Nur wenn der Fragesteller selbst wünscht, dass die Urkundenfälschung aufgeklärt wird, sollte er Fragen beantworten. Die Akteneinsicht ist also in jedem Fall nötig, um festzustellen, gegen welchen Bewohner die Beschwerde erstattet wurde und danach zu entscheiden, ob er an der Aufklärung der Tat interessiert ist.






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