2 Verhandlungen + Pflichtverteidiger
Gefragt am 29.06.201114:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4251
Guten Tag
Im Februar 2009 wurde ich vom gericht wegen betrugs zu 3 jahren bewährung verurteilt. (einmal 6 monate und einmal 8 Monate)
leider wurde ich in der bewährungszeit ungewollt wieder straffällig,auch wegen betrug,möchte aber erwähnen das ich beiden antragsgegner das geld wieder zurück erstattet habe.einer der antragssteller hat dem gericht auch mitgeteilt das er die anzeige wieder zurück nimmt,da ich den schaden beglichen habe.
nun habe ich heute die vorlandung bekommen in der auch steht das mir ein plichtverteidiger bestellt wurde.
es wurde ausserdem mein bewährungshelfer zum termin ebenfalls mit vorbestellt.Warum?
zu der sache wo ich 2009 verurteilt wurde möchte ich noch sagen,das ich die geldsumme,die ich an die entschädigten zahlen musste,schon komplett und pünkllich abgezahlt habe innerhalb meiner bewährungszeit.meien bewährungszeit endet im februar 2011.
zu mir,ich habe 4 kinder bin derzeit noch im elternurlaub.
auf was kann ich mich jetzt evtl. einstellen,natürlich habe ich angst vor einer haftstrafe.
Ich möchte noch erwähnen das ich ausser den zwei bestehenden verhandlungen (es wurde zu einer verhandlung zusammer gemacht) nicht weiter auffällig bin/war.ich führe sonst,auch laut meines bewährungshelfers,ein geordnetes leben mit meinen 4 kindern.
mfg
14:14 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es droht natürlich ein Bewährungswiderruf.
Da Sie aber Kinder haben, wird es ein letztes Mal möglich sein, die Haftstrafe auszusetzen.
Hier könnte man daran denken, die Bewährungsauflagen zu verschärfen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...
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