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Zweit-Wohnsitz

Gefragt am 14.11.2009
18:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5513 | Bewertung 4.7/5

 

Folgende Situation:
-Wohnort Pirna bei Dresden
-Arbeitsort seit 09/2007 in Frankfurt/Oder
-geschieden, enge Bindung zum Hauptwohnsitz durch Kinder(Alter 23/27), Freunde, Familie
-bewohnte 08 am Arbeitsort eine Ferienwohnung, dadurch keinen Mievertrag o.ä., wenn Ferienwohng. anderweitig vermietet wurde, habe ich bei Kollegen übernachtet, 2-Wohnsitz darum nicht angemeldet
- 2007 wurde Zweit-Wohnsitz anerkannt
Habe Steuererklärung für 2008 abgegeben. Antwort Finanzamt:
-Aufforderung Vorlage Mietvertrag
-Finanzamt beabsichtigt Steuererklärung an Finanzamt Arbeitsort abzugeben
Frage:
Muss ich meinen Hauptwohnsitz an den Arbeitsort verlegen. Möchte niemals dort leben, da ich mich dort
nicht wohl fühle, leide seelisch auch sehr darunter (Trennung Kids, Familie, Freunde). Nur zum Arbeiten
und dann schnell wieder nach Hause!!!
Was für Konsepenzen habe ich nun zu erwarten, auch finazieller Art (Steuerrückzahlung). Kann ich
mich wehren (ärztliches Attest)o. ä.?
Für eine schnelle Hilfe bedanke ich mich.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2009
18:25 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 14.11.2009
18:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.11.2009 18:46 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5513 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Entsprechend § 19 AO ist für die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.

Hat der Steuerpflichtige – wie in Ihrem Fall – mehrere Wohnsitze, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält ...



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