Zugriff auf EMail-Archiv in der steuerlichen Betriebsprüfung
Gefragt am 17.01.202220:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1056
Thema: Steuerliche Betriebsprüfung 2017 bis 2019
Welche eMails muss ich dem Betriebsprüfer zeigen bzw. darf er im E-Mail-Archiv frei suchen und alle eMails lesen, oder nur die eMails lesen, die Rechnungen für den Zeitraum 2017-2019 beinhalten? Darf er auch den Inhalt von Vertragsverhandlungen, die per Emails geführt wurden, lesen?
Darf er auch eMails lesen, die ich mit dem Steuerberater geführt habe?
20:04 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Steuerrecht)
Guten Tag,
grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, im Rahmen der Betriebsprüfung Mails und/oder andere Unterlagen vorzulegen.
Allderings müssen in diesem Fall damit leben, dass die steuerliche Bewertung von Vorgängen dann nach Aktenlage und ggf ...
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