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Zugriff auf EMail-Archiv in der steuerlichen Betriebsprüfung

Gefragt am 17.01.2022
20:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879

 

Thema: Steuerliche Betriebsprüfung 2017 bis 2019

Welche eMails muss ich dem Betriebsprüfer zeigen bzw. darf er im E-Mail-Archiv frei suchen und alle eMails lesen, oder nur die eMails lesen, die Rechnungen für den Zeitraum 2017-2019 beinhalten? Darf er auch den Inhalt von Vertragsverhandlungen, die per Emails geführt wurden, lesen?

Darf er auch eMails lesen, die ich mit dem Steuerberater geführt habe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.01.2022
20:04 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 18.01.2022
13:43 Uhr

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Beantwortet am 18.01.2022 13:43 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Steuerrecht)

Guten Tag,

grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, im Rahmen der Betriebsprüfung Mails und/oder andere Unterlagen vorzulegen.

Allderings müssen in diesem Fall damit leben, dass die steuerliche Bewertung von Vorgängen dann nach Aktenlage und ggf ...



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