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Untermiete

Gefragt am 08.09.2010
14:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258

 

Guten Tag, meine Frau und ich sind Rentner und von einer Steuererklärung befreit.Unsere Wohnung ist uns jetz zu groß und wir wollen ein Zimmer zeitweise untervermieten.
Frage: 1.Muß wegen der Mieteinnahme jetzt eine Steuererklärung abgegeben werden.2. Wenn ja, als was oder unter welcher Position muß die Untermiete, (weniger als 400,- €)deklariert werden, zumal ja Strom, Wasser, Heizung abgezogen werden müssten- eben Untermiete-
Besten Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.09.2010
14:46 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 08.09.2010
15:28 Uhr

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Beantwortet am 08.09.2010 15:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Einkünfte bei gemeinsamer Veranlagung mehr als 15.668 Euro im Jahr betragen. Um zu ermitteln, ob dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie die Einkünfte aus der Untervermietung und Ihre anderen Einkünfte zusammenrechnen ...



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