Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert
Gefragt am 12.08.201112:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4743
ich habe im jahr 2008 ein onlinegeschäft übernommen. der übergebende person hat mir dabei mitgeteilt, dass sie gewerblich weiterhin aktiv bleibt. sie hat mir draufhin zwei rechnungen (waren und software) mit ausgewiesener umsatzsteuer ausgestellt und bezahlt bekommen. ich habe von meinem finanzamt die vorsteuer im 2008 zurückbekommen. durch die betriebsprüfung wurde jedoch festgestellt, dass die übergebende person gegenüber seine finanzamt mitgeteilt hat, dass es hierbei um eine völlige geschäftsaufgabe handelt und somit alles umsatzsteuerfrei ist. sie hat dabei die erhaltene bruttobetrag da gemeldet.
mein finanzamt verlangt von mir die rückerstattung des umsatzsteuers.
habe ich da eine change, entweder diese summe nicht an finanzamt z bezahlen oder von ehem. inhaber zurückzubekommen ?
12:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sofern es sich tatsächlich um einen mehrwertsteuerfreie Geschäftsaufgabe gehandelt hat, würde tatsächlich keine Umsatzsteuer anfallen und es hätte auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden dürfen.
In diesem Fall könnten Sie die Umsatzsteuer dann leider auch nicht wieder bekommen.
Nach Ihrer Schilderung ist der Fall so gelagert.
Meiner Meinung nach kommt hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Veräußerer in Betracht. Hierbei kommt es aber insbesondere darauf an, was mit dem Verkäufer vereinbart gewesen ist ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 37 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuerrecht" Jetzt eigene Frage stellen!