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Teil der Miete in Bar ohne Finanzamt

Gefragt am 15.05.2014
13:05 Uhr | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2840

 

Sehr geehrte Anwaltschaft,

ich befinde mich aktuell in einer Art Verhaltensproblem rein rechtlicher Natur. Das Thema habe ich hier bereits erfragt, konnte aber die Antwort in keinen Bezug auf das für mich richtige Verhalten der Situation angemessen bringen. Zum Umstand:

Mietvertrag seit 6 Monaten vorhanden. Miete wird von der Arge aufgrund von ALG2 und Frührente gezahlt (Lebensgemeinschaft, keine Kinder). Ursprüngliche Miete (Kalt) liegt bei 315 Euro. Arge bewilligt aber nur bis 275 Euro Kaltmiete. Vermieterin schlug vor, 274 Euro in Mietvertrag und Bescheinigung für die Arge zu schreiben - nicht nur, damit die Arge zustimmt (es gibt wohl einen Unterschied zwischen BEWILLIGEN und ZUSTIMMEN, was mit den Kosten der Übernahme für Heizung und so weiter zusammen hängt) sondern auch damit die Vermieterin nicht so viel beim Finanzamt angeben müsse.

Den Mehrbetrag in Höhe von 41 Euro haben wir dann immer aus unserer Tasche der Vermieterin in bar übergeben, natürlich ohne Nachweise oder Quittungen. Ihre Aussage war, dass das Finanzamt nicht alles wissen müsse, zumal sie mit selbigem wohl auch aufgrund anderer Umstände auf einer Art Kriegsfuss zu stehen scheint. Nun ist uns die Sache aber doch etwas zu mulmig geworden. Wir haben die Arge entsprechend informiert - die entscheidet noch (wir haben ja keinen finanziellen Vorteil durch die falschen Angaben gehabt) und auch das Finanzamt - mit allen nur erdenklichen Fakten und der Tatsache, dass wir uns mitunter selbst der Beihilfe zum Steuerbetrug schuldig gemacht haben.

Jetzt kommen die Fragen:

1) Es gibt ja keinen Nachweis über diese 41 monatlich in bar entrichteten Euro. Zur Not kann die Vermieterin ja angeben, dass das nie gezahlt worden sei bzw. das sie davon ja gar nichts wüsste. Obgleich ich und meine Partnerin das bezeugen können. Und: Wir mussten ob einiger Umstände die Miete kürzen - die Kürzung erfolgte IMMER AUF BASIS der angenommen 315 Euro Kaltmiete und kann nachweisbar mit Überweisungen und sogar einer Reaktion der Vermieterin auf die Kürzung belegt werden.

2) Wenn Sie das wie unter Punkt 1 aussagt: Haben wir dann nicht theoretisch das Recht zu sagen: Moment, gute Frau, dann zahlen wir auch nur noch ab sofort das, was im Mietvertrag steht und nichts mehr obendrauf!?

3) Wie verhalten wir uns in Zukunft richtig? Diese Barauszahlung auf die Hand wollen wir nicht mehr, wir würden dann ja weiterhin einem möglichen Steuerbetrug Vorschub leisten. Aber der mündliche Vertrag mit der Vermieterin hat ja auch irgendwo Gültigkeit. Können wir nun verlangen, dass die Vermieterin den Mietvertrag neu aufsetzt? Was, wenn Sie das nicht tut weil Sie sich damit dann ja auch belastet? Und was ist dann mit den bisher Monat für Monat gezahlten 41 Euro? Sind die rückwirkend dann überhaupt Rechtens?

Ich hoffe Sie verstehen die Umstände. Wie verhalten wir uns nun richtig und angemessen um uns nicht weiter zu belasten aber gleichzeitig so, dass uns die Vermieterin nichts vorwerfen kann (wenn sie das überhaupt macht, würde Sie sich doch selbst belasten).

vielen Dank im Voraus...

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.05.2014
13:05 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 15.05.2014
13:43 Uhr

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Beantwortet am 15.05.2014 13:43 Uhr | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2840

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zu 1.

Auch wenn dann im Endeffekt Aussage gegen Aussage stehen würden, hätten Sie die besseren Karten: Zum Einen stehen hier zwei Aussagen (Sie und Ihre Partnerin) gegen eine Aussage (der Vermieterin), zum Anderen gibt es die belegbare Kürzung auf Basis der höheren Miete. Nicht zuletzt dürfte auch entscheidend sein, dass die Behauptung einer höheren Miete für Sie keine Vorteile erbringen würde (sondern nur Nachteile), was die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben noch untermauern würde.

Zu 2.

Das ist korrekt ...



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