Steuern bei getrennter Veranlagung
Gefragt am 16.08.201011:47 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4963
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne nachfragen:
a)wieviel Steuern fallen für meine Frau und für mich jeweils monatlich an wenn wir uns als "getrennt lebend" veranschlagen lassen:
Ich bin 65 Jahre alt und in Pension und habe folgende Versorgungsansprüche:
Versorgungsbezüge Gesamtbrutto 3.100 €
Rente aus der Rentenversicherung 450 €
Meine Frau erhält 1200 € Rente.
b) was muss ich beachten wenn wir uns als "getrennt lebend" veranschlagen lassen? z.B Wer trägt die Steuervorauszahlung.
c) Ich will von meiner Frau getrennt leben und möchte mich nicht scheiden lassen weil ich ansonsten sehr hohe Krankenversicherungsbeiträge an meine Fru zahlen müßte. Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen "getrennt lebend" und "geschieden" in Bezug auf Ansprüche meiner Frau an mich. Muß ich bei getrennten Bankkonten z.B. für Rechtsgeschäfte haften, die meine Frau tätigt?
c)Meine Frau ist mit mir beihilefeberechtigt krankenversichert. Kann meine Frau, wenn wir steuerlich als "getrennt lebend" veranschlagt werden auf Dauer bei mir beihilefeberechtigt krankenversichert sein?
Besten Dank
11:47 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
a)wieviel Steuern fallen für meine Frau und für mich jeweils monatlich an wenn wir uns als "getrennt lebend" veranschlagen lassen: Ich bin 65 Jahre alt und in Pension und habe folgende Versorgungsansprüche: Versorgungsbezüge Gesamtbrutto 3.100 € Rente aus der Rentenversicherung 450 € Meine Frau erhält 1200 € Rente.
Um hier eine abschließende Antwort geben zu können wäre wichtig zu wissen, wer von Ihnen aktuell welche Steuerklasse hat. Bitte teilen Sie mir dieses kurz mit, damit ich im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption dazu abschließend Stellung nehmen kann.
b) was muss ich beachten wenn wir uns als "getrennt lebend" veranschlagen lassen? z.B Wer trägt die Steuervorauszahlung.
Sie muss natürlich beachtet werden, dass insbesondere gesonderte Steuererklärungen von Ihnen beiden abzugeben sind. Die Vorauszahlungen, sofern irgendwelche entstehen, trägt grundsätzlich jeder selber.
Bei der gemeinsamen Veranlagung ist dies anders. Dort sind sie beide jeweils nämlich so genannte Gesamtschuldner im Sinne von Paragraph 421 BGB für die Vorauszahlungen sowie für alle anderen Steuerschulden auch ...
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