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Limited - Bilanz oder geht auch Einnahme-Überschuss-Rechnung

Gefragt am 09.11.2010
10:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4603

 

Guten Tag,

muss eine neu gegründete Ltd. (Geschäftsbetrieb in Deutschland) also Buchführungsmäßig auch hier geführt, am Jahresende in jedem Fall eine Bilanz machen oder geht auch eine Einname -Überschuss-Rechnung und Ist - Besteuerung ?????
Vielen Dank schon mal vorab !

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.11.2010
10:08 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 09.11.2010
10:35 Uhr

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Beantwortet am 09.11.2010 10:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4603

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Verpflichtung zur Aufstellung von Bilanzen ergibt sich aus § 242 HGB. Für Kapitalgesellschaften ist diese in § 264 HGB modifiziert. Zu den Kapitalgesellschaften gehört auch die Ltd. Daher müssen Sie in jedem Fall eine Bilanz für die Ltd erstellen.
Allerdings gibt es nach § 274 a HGB größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz. Durch diese Erleichterungen wird aber nur das Aufstellen der Bilanz vereinfacht. Die Verpflichtung zur Aufstellung entfällt dadurch nicht.
Eine Definition der Größenklassen findet sich in § 267 HGB.

§ 274a HGB
Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit:

1. § 268 Abs. 2 über die Aufstellung eines Anlagengitters,

2 ...



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