Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Steuerrecht"

Kinderfreibetrag für Jahre nicht erhalten

Gefragt am 14.11.2009
13:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6410

 

Guten Tag,
seit 2000 gehe ich davon aus, daß mein geschiedener Mann unseren gemeinsamen Sohn hälftig auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, ebenso wie ich. Nun waren wir derart verstritten, daß wir erst jetzt mal telefonischen Kontakt hatten. Dabei hat sich herausgestellt, daß er keinen und ich trotzdem nur den halben Kinderfreibetrag eingetragen hat wie auch momentan. Nun meine Frage: kann der Kinderfreibetrag für all die Jahre rückwirkend beansprucht werden ? Und wenn ich nun meinen Sohn für 2009 noch eintragen lasse, gilt das dann für das gesamte Jahr ?
Ich bin ratlos, vielen Dank für eine Antwort.
Mit den besten Grüßen vom Bodensee, N.D.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2009
13:56 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 14.11.2009
14:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.11.2009 14:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6410

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:


Sofern Sie ihre Kinder in der Steuererklärung angegeben haben, wird grundsätzlich der Steuerfreibetrag automatisch berücksichtigt, so dass Sie insoweit bitte noch einmal nachschauen sollten. Da sie aber bereits seit langem geschieden sind, gehe ich von einer getrennten Veranlagung aus.

Daher ist der Regelfall, dass sofern beide Elternteile unterhaltsverpflichtet sind, wovon ich vorliegend ausgehe, jeder einen 0,5 Kinderfreibetrag geltend machen kann ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Steuerrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuerrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung