Gestundete Rechnungsanteile von Erblasser zurückfordern
Gefragt am 10.01.202200:44 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 970
Hallo,
ich habe meinen psychisch kranken Bruder jahrelang betreut, dafür hatte er mir eine weitgehende notarielle General- und Vorsorgevollacht erteilt, einschließlich einer Befreiung des Selbstkontrahierungsverbots gem. §181 BGB. Leider ist er kürzlich gestorben.
Wir haben jahrelang in einem gemeinsamen Haus gelebt und ich habe ihm seine Anteile an den Rechnungen für die Betriebskosten gestundet. Das habe ich in einem Schrieb als Generalbevollmächtigter festgehalten. Kann ich diese Anteile nun als Schulden des Erblassers zurückfordern?
Da ich für meinen Bruder die Kosten zunächst übernommen hatte, konnte er auf seinem Konto Geld ansparen, weil er kaum Ausgaben hatte. Dieses Geld muss ich nun als Alleinerbe versteuern - und würde deshalb gerne die Kostenanteile, die ich ausgelegt habe, zurückfordern.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,
00:44 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
theoretisch ist dies nach § 1967 BGB möglich. Sie müssten jedoch beweisen, dass Sie ihrem Bruder seine Kostenanteile gestundet haben ...
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