Geschäftswagen
Gefragt am 27.06.200909:16 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4555
Hallo und guten tag , habe derzeit die Betriebsprüfung im Haus und Probleme mit der Anerkennung meines Geschäftswagens. Der Wagen wurde im Jahr 2007 mit Umsatzsteuerausweis gekauft und ebenfalls mit Umsatzsteuerausweis im darauffolgenden Jahr wieder verkauft-soweit so gut. Die Betriebsprüfung stellte durch Nachfragen beim Verkäufer (ich wurde weder informiert noch dazu befragt- also FBI Methode)des Wagens angeblich fest, das ich selbst gar nicht beim Kauf des Wagens dabei gewesen sein soll -was vollständig wiederlegt werden konnte. Der Wagen war allerdings - aus Einsparungsgründen bei der
Versicherung, auf meinen Mann angemeldet worden. Das Finanzamt wurde vorab tel. befragt und als o,k. befunden. Der Wagenkauf wurde vollständig über das Geschäftskonto abgewickelt, die Rechnung auf die Firma ausgestellt und der Kaufvertrag lautet auch auf die Firma. Mein Mann unterzeichnet allerdings in meinem Auftrag diesen Kaufvertrag. Die Betriebsprüfung monierte dies und wollte den Wagen umsatzsteuerlich nicht mehr anerkennen-im Betriebsvermögen sollte er drinbleiben - das wäre der Kompromiss! Die anderen Ausgaben des Wagens wollte man an erkennen. Sollte ich den Kompromiss nicht annehmen würde ich die gesamte Umsatzsteuer zurückerstatten müssen wobei man die gezahlte Umsatzsteuer aus dem Verkauf dann nicht mehr anrechnen würde. Geht das ? Da wurde also auf Indizien gestützt ausgeforscht wobei nachgewiesen werden konnte das ich sehr wohl den Wagen selbst für die Firma gekauft habe. Vielen Dank vorab für die Antwort
09:16 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Geschäftswagen ist, dass das Fahrzeug nachweisbar in das Unternehmen eingebracht wurde, das Ausweisen der Umsatzsteuer bei Kauf und Verkauf, was regelmäßig dadurch geschieht, dass das Fahrzeug auf die Firma angemeldet ist (bzw .auf den Firmeninhaber zugelassen ist), das Fahrzeug mit Firmengeldern bezahlt wurde (aber nicht zwangsläufig, da auch die Möglichkeit besteht, sein vormals privat genutzten Pkw in ein Unternehmen einzubringen) , und die Kosten, wie etwa Anschaffungskosten sowie Veräußerungserlös im Falle eines Verkaufs im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden (also die Mehrwertsteuer entweder zurückgeholt oder abgeführt wird).
Alle diese Voraussetzungen liegen ja vor, außer dass die Versicherung nicht auf die Firma bzw. den Firmeninhaber läuft.
Dies steht aber einer Anerkennung als Geschäftsfahrzeug, wie das Finanzamt richtigerweise erkannt hat, grundsätzlich nicht entgegen ...
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