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Frist für Zwangsgeld überschritten

Gefragt am 30.12.2014
18:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2720

 

Ich habe die Frist zur Abgabe der Gesonderten Feststellung der Einkünfte beim Finanzamt verschlafen und es wurde ein Zwangsgeld von 150€ (bis zum 15.12.2014) festgesetzt. Diese Frist ist ebenfalls verstrichen.

Mittlerweile (29.12.2014) habe ich das Formular jedoch an das Finanzamt übermittelt.

Muss ich das Zwangsgeld nach §335 AO jetzt noch zahlen oder ist die Schuld (und eine eventuelle Ersatzhaft nach §334 AO) damit erloschen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2014
18:45 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 30.12.2014
19:55 Uhr

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Beantwortet am 30.12.2014 19:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2720

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ziel der von Ihnen genannten Zwangsmittel ist es allein, den Steuerpflichtigen zur Vornahme einer Handlung zu zwingen. Wird die Verpflichtung erfüllt, wird der Pflichtige von dem bereits festgesetzten Zwangsgeld befreit, denn das Zwangsgeld und die Ersatzhaft haben keinen Straf- oder Bußgeldcharakter ...



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