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Finanzamt Geldfluss

Gefragt am 11.03.2010
18:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5282 | Bewertung 5/5

 

Ich bin Selbsständig.
Ich hatte eine Betriebsprüfung vom Finanzamt.
Es tauchten Fragen auf wie ich z.B. dies oder das finanziert habe.
Ich soll den Geldfluss nachweisen zum Beispiel gab ich an: eine Bekannte hat mir 15000 € geborgt zum Anschaffen einer Maschine.
Ich soll Ihre Kontoauszüge vorlegen worauf ersichtlich ist das Sie das Geld abgehoben hat usw...
Die Bekannte hat aus diesem Jahr keine Kontoauszüge und ich will diese damit auch nicht belästigen.
Ich soll auch nachweisen wie sich meine Frau Privat Dinge gekauft hat ( Geldfluss.. )
Ich hatte die letzten Jahre auch nicht das Einkommen um sagen zu können - "ich habe das Geld unter dem Kopfkissen hervorgeholt"
Indirekt wird mir ja hier eine (Steuer)Straftat unterstellt.
Wenn ich angebe das ist mein Geld oder das Geld meiner Frau
( Prinzip: "Schluss aus - weitere Angaben kann ich dazu machen - könnte mich ja eventuell selber wegen einer Straftat belasten." )
wird mir das Finanzamt Betrag x als Schwarz verdienst anrechnen und besteuern ?
Wie kann ich mich in dieser Angelegenheit Rechtssicher verhalten.
Welche Rechte hat das Finanzamt in dieser Angelegenheit.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.03.2010
18:53 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 11.03.2010
19:38 Uhr

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Beantwortet am 11.03.2010 19:38 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5282 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hinsichtlich der 15.000 € kann ein Darlehensvertrag mit der Bekannten aufgesetzt werden. Dieser muss dann dem FA vorgelegt werden. Mehr kann dann nicht verlangt werden.

Zu allen anderen Positionen können Sie auch nur das nachweisen, wozu es eben Belege gibt. Ggf. kann in der ein oder anderen Sache auch mal ein Belege nachgereicht werden.

Das FA muss dann erstmal einen Betrag x ermitteln, den es für „schwarz“ erwirtschaftet hält und entsprechende Beweise erbringen ...



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