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Einkommenssteuer

Gefragt am 31.03.2012
21:08 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4288

 

In meinem Steuerbescheid findet sich folgender Satz: „Die Rechnung der elektronischen Bücher i.H.v. 3059,50€ kann ohne Zahlungsnachweis nicht berücksichtigt werden....“. Eingereicht war eine Auflistung der E-Books, die Anschrift des Verkäufers, meine Anschrift und der handschriftliche Zusatz: Betrag dankend bar erhalten.
Was kann ich tun, um die Rechnung dennoch geltend zu machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.03.2012
21:08 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 31.03.2012
22:43 Uhr

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Beantwortet am 31.03.2012 22:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4288

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Steuerrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Ich nehme an, dass Sie die e-books als Werbungskosten absetzen wollten. Eine Vorschrift, die diesbezüglich einen Zahlungsnachweis durch Überweisung voraussetzt (wie es z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen der § 35a EStG vorschreibt) und damit die Anerkennung einer Barzahlung ausschließt, ist nicht bekannt ...



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